BESCHREIBUNG
Die Strippenzieher und Lenker, Anführer und Strategen. Vom kleinen Baron, bis zum allmächtigen König ist in diesem Bund alles vertreten, was Rang und Namen hat. Geld spielt hier meistens keine Rolle, denn die Ressourcen zur Erhaltung der Macht des Bundes scheinen unerschöpflich zu sein. Die Ränge 2-5 nennt man zusammengefasst auch die Hochwohlgeborenen.
- Traumzeit: Der Bund der Aristokraten ist fast ausschließlich im Kaiserreich Antaria aktiv (Antaria, Dundil, Anmar, Eskalon) und in Teilen der Grenzmark sowie der Ödlande.
- Neuzeit: Der Bund der Aristokraten ist eine der wichtigsten Fraktionen der Gesellschaft der Erwachten.
CODEX
- Nur die besten dürfen Herrschen
- Achte die Hoheitsgebiete anderer Aristokraten
- Achte die Hierarchie der Aristokratie
- Achte die Regeln der Aristokraten
- Blut ist dicker als Wasser
- Heirate nicht außerhalb deines Standes
- Der König ist tot! Lang lebe der König!
RÄNGE
Bei den Aristokraten spricht man auch von der Hierarchie des Standes.
- Candidatus
- Junker
- Landmann
- Edelmann
- Freiherr
- Hochgeborener
- Erlaucht/Durchlaucht
CHARAKTER-BEISPIELE
- Traumzeit: Adelige, Herrscher, Despoten, Grafen, Könige, Fürsten, Häuptlinge, Ortsvorsteher
- Neuzeit: Politiker, Warlord, Bürgermeister, Lobbyisten
TITEL
LAND UND LEUTE
- Landbesitzer (300 TW): Beherrscht auf Mythandria ein Stück Land in der Grenzmark oder in den Ödlanden
STÄNDE, RANG UND NAME
- Kammerherr (50 TW): Wurde zum Kammerherren ernannt.
- Truchsess (50 TW):Wurde zum Truchsess ernannt.
- Richter (50 TW):Wurde von einem Aristokraten zur judikativen Gewalt seines Herrschaftsgebietes ernannt.
- Lord/Baron (60 TW):Ist in einer Stadt/Ortschaft legislative- und judikative Gewalt.
- Graf (70 TW): Ist für mehrere Städte/Ortschaften legislative- und judikative Gewalt.
- Fürst (80 TW): Ist für mehrere Grafschaften legislative- und judikative Gewalt.
- König (90 TW): Ist für mehrere Fürstentümer legislative- und judikative Gewalt.
- Kaiser (100 TW): Ist für mehrere Königreiche legislative- und judikative Gewalt.
RECHT UND ORDNUNG
- Rechtsprechung Pranger (100TW): Hat einen Verbrecher überführt, so dass dieser verurteilt und bestraft werden konnte.
- Rechtsprechung Halsgeige (100TW): Hat einen Verbrecher überführt, so dass dieser verurteilt und bestraft werden konnte.
- Rechtsprechung Halsgeige für zwei Personen (100TW): Hat einen Verbrecher überführt, so dass dieser verurteilt und bestraft werden konnte.
- Rechtsprechung Schandmaske (100TW): Hat einen angeklagten Verbrecher überführt, so dass dieser verurteilt und bestraft werden konnte.
- Rechtsprechung Geldstrafe (100TW): Hat einen angeklagten Verbrecher überführt, so dass dieser verurteilt und bestraft werden konnte.
- Rechtsprechung Frondienst (100TW): Hat einen angeklagten Verbrecher überführt, so dass dieser verurteilt und bestraft werden konnte.
- Rechtsprechung Einsperren (100TW): Hat einen angeklagten Verbrecher überführt, so dass dieser verurteilt und bestraft werden konnte.
- Rechtsprechung Verbannung (100TW): Hat einen angeklagten Verbrecher überführt, so dass dieser verurteilt und bestraft werden konnte.
- Rechtsprechung Auspeitschen (100TW): Hat einen angeklagten Verbrecher überführt, so dass dieser verurteilt und bestraft werden konnte.
- Rechtsprechung Stockschläge (100TW): Hat einen angeklagten Verbrecher überführt, so dass dieser verurteilt und bestraft werden konnte.
- Rechtsprechung Spießrutenlauf (100TW): Hat einen angeklagten Verbrecher überführt, so dass dieser verurteilt und bestraft werden konnte.
- Rechtsprechung Schlitzohr (100TW): Hat einen angeklagten Verbrecher überführt, so dass dieser verurteilt und bestraft werden konnte.
- Rechtsprechung Finger abhacken (100TW): Hat einen angeklagten Verbrecher überführt, so dass dieser verurteilt und bestraft werden konnte.
- Rechtsprechung Hand abhacken (100TW): Hat einen angeklagten Verbrecher überführt, so dass dieser verurteilt und bestraft werden konnte.
- Rechtsprechung Hinrichtung (100TW): Hat einen angeklagten Verbrecher überführt, so dass dieser verurteilt und bestraft werden konnte.
SONSTIGE
- Absinth-Junkie (100TW): Giftimmunität 100EP
EHRENTITEL (HONORIS CAUSA)
- Ortsvorsteher/Stadthalter/Schultheiß (Kriegergilde/50TW): Beherrscht mindestens ein Waffentalent und ein Rüstungstalent. Wurde von einem Aristokraten oder einem Büttel zum Stadthalter/Ortsvorsteher ernannt und ist dort die judikative- und exekutive Gewalt. Außerhalb seines Einflussgebietes untersteht er dem Büttel als exekutive Gewalt.
- Büttel (Kriegergilde/100TW): Beherrscht mindestens ein Waffentalent und ein Rüstungstalent. Wurde von einem Aristokraten zum Büttel ernannt und ist im Herrschaftsgebiet des Aristokraten die judikative- und exekutive Gewalt.